Anteil an der Kommissionierzeit. Sie beinhaltet:
– Übernahmezeiten für die Aufnahme von Informationen sowie für eventuelle Aufnahme der Kommissionierbehälter am Aufnahmeort, soweit sie für die Abwicklung des Auftrages erforderlich sind.
Anteil an der Kommissionierzeit. Sie beinhaltet:
– Übernahmezeiten für die Aufnahme von Informationen sowie für eventuelle Aufnahme der Kommissionierbehälter am Aufnahmeort, soweit sie für die Abwicklung des Auftrages erforderlich sind.